Trinkwasserverordnung
Im Trinkwasser können Bakterien oder Schmutzpartikel auftreten, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben können, wie z.B. Legionellen oder Bleileitungen.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die im warmen Wasser optimale Bedingungen für eine Vermehrung haben – in einem Temperaturbereich zwischen 5 und 55 °C sind sie lebensfähig. Legionellen können eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen.
Umso wichtiger ist es, dass es eine Trinkwasserverordnung gibt, die solche Bakterienherde unterbindet. Verbraucher werden so vor Gesundheitsschäden durch eine Verunreinigung von Wasser geschützt. Hier ein kleiner Überblick.
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Der deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) legt die Trinkwasserverordnung in Deutschland fest, um Verbraucher vor verunreinigtem Trinkwasser zu schützen. Diese darin enthaltenden Vorschriften betreffen jeden Haus- und Wohnungseigentümer, der sein Wohneigentum vermietet.
Die Trinkwasserverordnung richtet sich an jeden Haus- und Wohnungseigentümer, der seine Immobilie vermietet und folglich Wasser abgibt. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt mit einer zentralen Warmwasseranlage für alle Mietparteien, ist ebenso angehalten, diese Vorschriften einzuhalten.
Kurz & knapp: Die Pflichten gemäß Trinkwasserverordnung
- Anzeigepflicht:
Hier sollten Sie eine Angabe zum Bestand an die zentralen Warmwasserbereitungsanlagen machen, bei baulichen oder betrieblichen Veränderungen ist eine Angabe beim Gesundheitsamt notwendig. - Prüfpflicht:
Jährliche werden durch zugelassene Labore Wasserproben von demonstrativen Stellen der Anlage entnommen. - Aufzeichnungspflicht:
Die in der Anlage verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie deren Zusammenstellung und Konzentration müssen dokumentiert werden. Auf Wunsch muss der Mieter diese Informationen einsehen können. - Informationspflicht/Aushangpflicht:
Über den Zustand der Trinkwasser- Qualität muss der Mieter schriftlich informiert werden, dies kann in Form einer persönlichen Zustellung oder per Aushang im Hausflur geschehen.
Gesundheitliche Gefahren
Die Notwendigkeit der Trinkwasserverordnung wird mit der Tatsache deutlich, dass sich in geringen Mengen Legionellen im Grundwasser befinden. Die Vermehrung der Legionellen wird begünstigt, wenn die Warmwasserbereitungsanlage auf eine zu geringe Temperatur (30-45 Grad) eingestellt ist oder wenn über eine längere Zeit, gerade im Sommer, Wasser in den Rohrleitungen steht. Legionellen-haltiges Wasser wird aber nur dann gefährlich, wenn es eingeatmet wird in Form von Aerosol – Inhalation beim Duschen, über Klimaanlagen, durch den Rasensprenger oder in Whirlpools. Personen mit intaktem Immunsystem werden meist nicht gefährdet durch das Trinken von Legionellen- haltigem Wasser.
Ernst zu nehmende Konsequenzen
Die Einhaltung der Pflichten im Rahmen der Trinkwasserverordnung ist empfehlenswert, denn: Wer seinen Mietern gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung stellt, muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe rechnen.
Setzten Sie sich mit uns in Verbindung!
Gerne unterstützen wir Sie: Wenn Sie weitere Fragen haben rund um das Thema Trinkwasser sprechen Sie uns an. Als Fachhandwerker informieren wir Sie und übernehmen für Sie die Überprüfung, Instandsetzung und Instandhaltung Ihrer Anlage.
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Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.
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